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   BGH, 02.02.1971 - 1 StR 472/70   

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https://dejure.org/1971,5880
BGH, 02.02.1971 - 1 StR 472/70 (https://dejure.org/1971,5880)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1971 - 1 StR 472/70 (https://dejure.org/1971,5880)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1971 - 1 StR 472/70 (https://dejure.org/1971,5880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts - Anforderungen an eine Beihilfehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.01.1958 - 4 StR 514/57

    Schädliche Neigungen I

    Auszug aus BGH, 02.02.1971 - 1 StR 472/70
    Schädliche Neigungen müssen daher nicht unbedingt auf einer schon vor der Tat wirksam bestehenden Anlage beruhen, sie können sich vielmehr auch in der ersten Straftat eines Jugendlichen oder Heranwachsenden auswirken (BGHSt 11, 169; BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69).

    Das strafbare Verhalten dieses Angeklagten, das sich auf Beihilfe beschränkte, ist danach eher als Gelegenheitstat zu werten, für die eine Jugendstrafe im allgemeinen nicht in Betracht kommt (BGHSt 11, 169, 170 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69).

  • BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69

    Sexuelle Nötigung - Körperkontakt - Jugendstrafe - Persönlichkeitsmangel -

    Auszug aus BGH, 02.02.1971 - 1 StR 472/70
    Schädliche Neigungen müssen daher nicht unbedingt auf einer schon vor der Tat wirksam bestehenden Anlage beruhen, sie können sich vielmehr auch in der ersten Straftat eines Jugendlichen oder Heranwachsenden auswirken (BGHSt 11, 169; BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69).

    Das strafbare Verhalten dieses Angeklagten, das sich auf Beihilfe beschränkte, ist danach eher als Gelegenheitstat zu werten, für die eine Jugendstrafe im allgemeinen nicht in Betracht kommt (BGHSt 11, 169, 170 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69).

  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 02.02.1971 - 1 StR 472/70
    Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung anlagebedingter, auf unzulänglicher Erziehung beruhender oder auf Umwelteinflüsse zurückzuführender Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluß gehabt haben und die Begehung weiterer Straftaten befürchten lassen (BGHSt 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]).
  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Auszug aus BGH, 02.02.1971 - 1 StR 472/70
    Zum Vorsatz des Gehilfen gehört ein zweifacher Wille: der Gehilfe muß das Bewußtsein und den Willen haben, die Handlung eines anderen zu fördern (BGHSt 3, 65 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]), zugleich muß sein Wille auf den Erfolg der Haupttat gerichtet sein (RGSt 56, 168, 170; 60, 24).
  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 120/53
    Auszug aus BGH, 02.02.1971 - 1 StR 472/70
    Gegenstand der Urteilsfindung ist nach § 264 StPO die in der Anklage bezeichnete Tat, d.h. der geschichtliche Vorgang, den das Gericht im Rahmen des Eröffnungsbeschlusses abzuurteilen rechtlich in der Lage ist (BGHSt 6, 90, 95) [BGH 23.04.1954 - 2 StR 120/53].
  • RG, 30.09.1890 - 2281/90

    1. Steht dem wegen Teilnahme an einem Morde aus den §§. 211. 47 St.G.B.'s

    Auszug aus BGH, 02.02.1971 - 1 StR 472/70
    Der veränderte strafrechtliche Vorwurf fußt auf demselben geschichtlichen Vorgang, der die Grundlage der Anklage bildete, denn die Teilnahme an einem Verbrechen und die Nichtanzeige dieses Verbrechens sind "eine" Tat im Sinne des § 264 StPO (BGH, Urteil vom 13. September 1955 - 5 StR 305/55; vgl. auch RGSt 21, 78, 82).
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